Offener Brief:
Sehr geehrte(r) Abgeordnete(r),
Ich schreibe diesen offenen Brief, um Ihnen die Auswirkungen des aktuellen Entwurfs des dritten Waffenrechtsänderungsgesetz an meiner Person, an nur einem einzigen Beispiel, zu verdeutlichen. Allein dieses Beispiel ist für Jemanden, die sich nicht mit der Materie beschäftigen schon relativ komplex…Ich denke selbst meine Jagdkollegen, die keine Sportschützen sind, werden sich diesen Brief 2-3 mal durchlesen müssen um die Problematik zu verstehen.
Aber worum geht es?
Entgegen dem allgemeinen Versprechen “es ändert sich nichts für Jäger, Sportschützen und Sammler” bei der Änderung des Waffengesetz, muss ich Ihnen leider das Gegenteil vor Augen führen:
Ich betreibe Schießsport nun seit 2015. Dieses Jahr konnte ich bei meiner ersten Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft einen 3. Platz belegen. Und zwar bei der Diziplin: 50m Präzision – Selbstladebüchse für Kurzwaffenpatronen – offene Visierung.
Um ehrlich zu sein freue ich mich über das Ergebniss so sehr, dass mir die Sonne aus dem Arsch scheint!
Umso trauriger stimmt es mich jedoch, dass die verwendete Waffe nach der Änderung des Waffengesetz in seiner jetzigen Form nicht mehr nutzbar sein wird und eine erneute Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft fragwürdig.
Um die Probleme zu verdeutlichen muss ich mit der Beschreibung der Diziplin anfangen…
Diziplin: 50m Präzision – Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen, offene Visierung:
Am besten erklären ein paar Auschnitte aus dem Sporthandbuch des BDS die Diziplin:
… Anschlag: Grundsätzlich liegend freihändig. …
… Bei Deutschen Meisterschaften und Landesmeisterschaften werden 30 Schuß Präzision geschossen. Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 3 Wertungsserien mit jeweils 10 Schuß innerhalb von jeweils 10 Minuten. …
… Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene halbautomatische Gewehre handelsüblicher Bauart, die für Kurzwaffenpatronen eingerichtet sind und eine Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen haben. …
Man liegt also bei dieser Diziplin auf dem Bauch 50m von der Zielscheibe entfernt. Am sinnvollsten ist es, dass Magazin mit 10 Patronen zu laden, um sich nicht zum Nachladen/ Magazinwechsel bewegen zu müssen. Dann gibt man in 3 Serien seine Schüsse ab, und wer am meisten in die Mitte der Zielscheibe getroffen hat gewinnt.
Meine verwendete Waffe für diese Diziplin…
… ist ein 30M1 Carbine. Eine halbautomatische Büchse gefertigt ca. 1943 für das US-Militär. Eine Waffe ohne bösen “Tactical-Look”, nicht schwarz, sondern mit Holzschaft. Für diese Waffe gibt es 15 und 30 -Schuß-Magazine, welche in Massenfertigung aus Blech geprägt wurden.
Mein sportlich genutztes Magazin hatte ursprünglich eine Kapazität von 15 Schuß. Dieses wurde durch mich gesetzeskonform auf 10 Schuß blockiert. Bei diesem ca. 60 Jahre alten Blechmagazin habe ich ein Plastikstück hineingepresst, um zu verhindern, dass mehr als 10 Patronen aufgenommen werden können. Dieses Magazin wird nach der geplanten Änderung des Waffengesetz verboten sein!!! Es ist zwar nun ein 10 Schuß Magazin, aber es hat einen 15 Schuß Magazinkörper.
Außerdem habe ich noch keine Ahnung wie ich nachweisen soll, dass ich diesen 10€ Artikel vor dem 13. Juni 2017 in meinem Besitz habe. Selbst wenn dies möglich ist, und ich ein neues Magazin benötige, werde ich kein neues erwerben können, da es nicht unter die Bestandsregulierung fällt. Somit wird die Waffe nutzlos. Ich persönlich habe dann einen Wertverlust von ca. 1500€. Außerdem kann ich mit dieser Waffe nicht mehr an Wettkämpfen teilnehmen. Das war es dann erstmal mit der Teilnahme an einer Deustchen Meisterschaft.
Und was wäre nun mit einer modernen, sportlichen Waffe?…
… Momentan nix!!!
Eine alternative Langwaffe ist aus folgendem Grund nicht erwerbbar:
Ich besitze eine Glock 17 – Pistole.
Ja und? Was hat das mit dem zu kaufenden Gewehr zu tun? Leider ziemlich viel:
Die Diziplin Selbstladebüchse mit Kurzwaffenpatronen kann nur mit Kurzwaffen Patronen geschossen werden. Deswegen adaptieren die meisten Hersteller von Selbstladebüchsen für Kurzwaffenpatronen eine Aufnahme für die üblichen Pistolenmagazine zB. Glock.
Meine Glock-Magazine können nun aber 17 Patronen aufnehmen… Somit verboten für Langwaffen…
Angenommen ich würde für 10 Schuss-Magazine für die Glock finden, so hätte ich zum einen sehr großen Nachteil auf Wettkämpfen und zum anderen wären die Magazine auch verboten, da der Magazinkörper zu groß ist. Das Griffstück der Glock gibt vor, dass eine gewisse Mindestlänge von Magazinen von Nöten ist. 10 Schuß-Magazine in 10 Schuß-Magazinkörper sind zu kurz für mein Griffstück…
Das bedeutet ich müsste mich auch mit Wertverlust von meiner Pistole trennen um eine passende Langwaffe kaufen zu können.
Soviel zu der Aussage:
“es ändert sich nichts für Jäger, Sportschützen und Sammler” …
Bezüglich der Magazine schaffen Länder wie Frankreich und Belgien Ausnahmen von der EU-diktierten Feuerwaffenrichtlinie. Warum ist Deutschland dazu nicht in der Lage?
Ich weiss, dass dies eine recht langweilige Darstellung eines speziellen Bereichs ist, der schwer nachzuvollziehen ist. Ich biete Ihnen deswegen gerne an, die Waffe und das Magazine bei mir zu Hause anzugucken und mit Ihnen die Problematik zu diskutieren. Auch kann ich Ihnen gerne dann weitere Beispiele geben, wie das geplante Waffengesetz mich negativ beeinflussen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Chris S.
Links:
Internationaler Tag des Mittelfinger 2019
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Image courtesy of www.gunsweek.com
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